Alles Wissenswerte zur Grundsteuer
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Bayern hat sich bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelung der Grundsteuer für das sog. Flächenmodell entschieden. Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist danach ausschließlich die Fläche des Grundstücks sowie die Flächen des Gebäudes und die Art der Nutzung. Wert und Lage des Grundstücks sowie Alter und Zustand des Gebäudes spielen keine Rolle.
In Bayern müssen sämtliche Grundstücke und Wohnungen neu bewertet werden. Wann und auf welche Weise dies zu erfolgen hat, ist im Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) vom 10.12.2021 (GVBl 2021 S. 638) festgelegt.
Nähere Informationen erhalten Sie aus unserer vom 20.01.2022.
Der Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V. beschäftigt derzeit 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 26 Rechtsanwälte/Steuerberater und Architekten sind in unserer Rechtsabteilung tätig.
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