Bei Mietvertragsabschluss kann der Vermieter eine Indexmiete vereinbaren. Damit wird die Miete für die gesamte Mietdauer an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex gekoppelt. Wenn die Lebenshaltungskosten steigen, steigt der Verbraucherpreisindex. Wenn der Verbraucherpreisindex beispielsweise um 2 % steigt, kann der Vermieter die Miete entsprechend erhöhen. Die Indexerhöhung kann alle 12 Monate erfolgen. Das geschieht allerdings nicht automatisch. Der Vermieter muss den Mieter schriftlich informieren. Im Anschreiben müssen alle relevanten Daten wie alter Index, neuer Index, neue Miete enthalten sein (siehe unser Formblatt 17 a). Eine Zustimmung des Mieters ist nicht erforderlich. Die neue Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang des Schreibens zu zahlen (Beispiel: Der Mieter erhält Ihren Brief am 20. Februar, die neue Miete ist ab 1. April fällig). Die Indexzahlen finden Sie auf unserem Indexrechner.
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